Stand: 26. Oktober 2026. Wer 2026 oder Anfang 2027 eine Wärmepumpe oder Solaranlage plant, sollte die Termine kennen: Bei der Heizungsförderung sinken die Zuschüsse ab 1. Februar 2027 schrittweise, bei Photovoltaik ändern sich Einspeisevergütung und Regeln. Hier der Überblick – und was Sie jetzt tun sollten.
Wärmepumpe: Förderantrag bis 31. Januar 2027 stellen
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Für selbstnutzende Eigentümer gibt es weiterhin 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung, dazu je nach Einkommen einen Einkommensbonus. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Ab dem 1. Februar 2027 greift die beschlossene Absenkung: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 % und danach alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte, bis er ab August 2028 ganz entfällt. Auch die förderfähigen Kosten sinken alle sechs Monate um 750 €. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
| Antrag ab | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten (1. WE) |
|---|---|---|
| 21.07.2026 (aktuell) | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| 01.08.2028 | 0 % | 25.000 € |
Zusätzlich ist geplant, die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 von 30 % auf 15 % zu senken und dafür einen Bonus von 15 % für Geräte aus der EU einzuführen. Diese Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen.
Was das bedeutet: Für ein Einfamilienhaus, in dem eine Ölheizung ersetzt wird, kann der Unterschied rund 1.400 € betragen. Vor dem Antrag brauchen Sie ein Angebot und einen Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Planen Sie deshalb mit etwas Vorlauf und starten Sie am besten bis Mitte Dezember.
Tipp: Mit unserem Förderrechner Wärmepumpe sehen Sie in einer Minute, wie viel Zuschuss Sie bei einem Antrag bis 31.01.2027 bekommen – und wie viel danach.
Photovoltaik: Einspeisevergütung und neue Regeln
Für neue Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung gibt es aktuell 7,70 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre (Inbetriebnahme bis 31. Januar 2027). Ab 1. Februar 2027 sinkt der Satz um rund 1 %.
Seit dem Solarspitzengesetz 2025 gilt für neue Anlagen: Bei negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung, und ohne Smart Meter dürfen nur 60 % der Leistung eingespeist werden. Für 2027 plant die Bundesregierung außerdem, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp abzuschaffen. Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen die bisherige Vergütung für 20 Jahre behalten. Auch diese Reform ist noch nicht endgültig beschlossen.
Unsere Empfehlung: Eigenverbrauch statt Einspeisung
Die Richtung ist klar: Selbst genutzter Solarstrom wird wichtiger als eingespeister. Die stärkste Kombination ist deshalb Photovoltaik mit Speicher und Wärmepumpe. Ihr eigener Strom heizt Ihr Haus, und die Wärmepumpe wird jetzt noch mit den aktuellen Sätzen gefördert.
Ob sich das für Ihr Haus lohnt, prüfen wir kostenlos: Machen Sie den Quick-Check Wärmepumpe oder den Quick-Check Photovoltaik. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien von KfW und BAFA sowie das EEG in der jeweils gültigen Fassung. Quellen: ADAC – Wärmepumpen-Förderung, ADAC – Einspeisevergütung, KfW 458.