Wärmepumpe & Photovoltaik in Hannover
Berechnen Sie in einer Minute Ihren möglichen KfW-Zuschuss für eine neue Wärmepumpe – und sehen Sie, wie viel Sie verlieren, wenn der Antrag erst nach dem 31.01.2027 gestellt wird. Für Hausbesitzer in Hannover und der Region.
Beispielrechnung Einfamilienhaus
Entscheidend ist nicht der Listenpreis, sondern Ihr Eigenanteil nach Förderung. So kann das beim Tausch einer alten Ölheizung aussehen – Antrag bis 31.01.2027:
Unverbindliches Rechenbeispiel, Preis inkl. MwSt. Der tatsächliche Preis hängt von Gebäude, Heizlast und Gerät ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Förderung nach KfW 458 (Stand 26.10.2026), selbst genutztes Haus, Austausch einer funktionsfähigen Ölheizung. Angaben ohne Gewähr.
Förderrechner Wärmepumpe
Wenige Angaben genügen, und Sie sehen Ihren möglichen KfW-Zuschuss heute und nach der Absenkung im Februar 2027.
Unsicher? 25.000–35.000 € sind beim Einfamilienhaus üblich.
Mit Kind im Haushalt zählen 10.000 € weniger.
Antrag bis 31.01.2027
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Antrag ab 01.02.2027
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Förderung sichern – Quick-Check starten
Unverbindliche Schätzung nach KfW-Programm 458 (Stand 26.10.2026): Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % bzw. 12 % ab 01.02.2027, Einkommensbonus 10–40 %, max. 70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 €). Förderfähige Kosten 28.000 € bzw. 27.250 € für die erste und 15.000 € für jede weitere Wohneinheit. Boni nur für selbst genutzte Wohnung. Die geplante Änderung der Grundförderung ist nicht eingerechnet. Angaben ohne Gewähr, Ihre genaue Förderung prüfen wir im Angebot.
Gefördert wird der Heizungstausch über die KfW (Programm 458, Heizungsförderung für Privatpersonen). Der Zuschuss besteht aus mehreren Bausteinen, die sich addieren:
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | neue Heizung mit mind. 65 % erneuerbarer Energie |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (ab 01.02.2027: 12 %) | Selbstnutzer, Tausch einer funktionsfähigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 € |
| Höchstsatz | 70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 €) | förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit |
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und danach alle sechs Monate weiter, bis er im August 2028 entfällt. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 €. Entscheidend ist das Datum Ihres Förderantrags. Vor dem Antrag brauchen Sie ein Angebot und einen Liefer- und Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt. Starten Sie deshalb am besten bis Mitte Dezember.
Für ein typisches Einfamilienhaus mit Ölheizung macht das rund 1.400 € Unterschied. Mehr dazu in unserem Ratgeber Förderung 2026/2027: Was sich bei Wärmepumpe und Photovoltaik ändert.
Erste Sonne begleitet Hausbesitzer in der Region Hannover von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Anlage. Gemeinsam mit unseren Fachpartnern planen wir Ihre Wärmepumpe, erstellen das Angebot mit Förder-Vorbehalt und unterstützen Sie bei den Unterlagen für den KfW-Antrag. Wir sind unter anderem unterwegs in:
Extra-Zuschuss in Hannover & Umland
Wer in Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen oder Ronnenberg wohnt, kann ergänzend zur Bundesförderung einen Zuschuss vom proKlima-Fonds (enercity) erhalten:
Voraussetzungen u. a.: natürliches Kältemittel (z. B. R290), Vorlauftemperatur max. 55 °C, Speicher mind. Effizienzklasse B, Betrieb mit Ökostrom und hydraulischer Abgleich. Der proKlima-Antrag kann nach dem KfW-Antrag gestellt werden – innerhalb von 4 Wochen nach dem Bescheid.
Wichtig: Zusammen mit der Bundesförderung sind höchstens 60 % der förderfähigen Kosten möglich. Wer bereits einen hohen KfW-Satz erhält (z. B. mit Einkommensbonus), bekommt deshalb oft nur einen Teil oder nichts zusätzlich. Wir prüfen im Angebot, ob und wie viel proKlima-Förderung für Sie möglich ist.
Stand: 27.10.2026. Angaben ohne Gewähr, die Bedingungen werden jährlich angepasst. Maßgeblich sind die Förderbestimmungen von proKlima.
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Beim Einfamilienhaus sind bis zu 28.000 € förderfähig – das sind bis zu 19.600 € Zuschuss, mit Höchstsatz bis zu 22.400 €.
Wer die aktuellen Sätze sichern will, muss den Antrag bis zum 31.01.2027 stellen. Vorher braucht es ein Angebot und einen Vertrag mit Förder-Vorbehalt, deshalb sollten Sie spätestens Mitte Dezember starten.
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer im Kundenportal „Meine KfW“. Wir unterstützen Sie mit Angebot, Vertrag und den nötigen Bestätigungen.
Geplant ist, die Grundförderung für Wärmepumpen 2027 von 30 % auf 15 % zu senken und dafür einen Bonus für Geräte aus der EU einzuführen. Diese Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen und im Rechner nicht berücksichtigt.
Ja, die Kombination ist besonders wirtschaftlich: Ihr eigener Solarstrom treibt die Wärmepumpe an und senkt die Heizkosten weiter. Im Quick-Check können Sie beides gemeinsam anfragen.
Ja. In Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen und Ronnenberg fördert proKlima (enercity) Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €, Erdwärmepumpen mit maximal 2.500 €. Zusammen mit der Bundesförderung sind höchstens 60 % der förderfähigen Kosten möglich. Wir prüfen im Angebot, was für Sie zusätzlich drin ist.
Beantworten Sie ein paar Fragen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) mit einer ersten Einschätzung.
Jetzt Quick-Check starten 0511 647 199 34Stand: 26.10.2026. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien von KfW und BAFA in der jeweils gültigen Fassung.